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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 8 AY 114/10 B   

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https://dejure.org/2011,122049
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 8 AY 114/10 B (https://dejure.org/2011,122049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2011 - L 8 AY 114/10 B (https://dejure.org/2011,122049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - L 8 AY 114/10 B (https://dejure.org/2011,122049)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 8 AY 114/10
    Der Senat teilt die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , juris; das Normenkontrollverfahren ist bei dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 anhängig), dass die genannten Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen.

    Die Grundleistungsbeträge sind zu niedrig, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen und ihre Bemessung erfolgte "ins Blaue hinein" ohne Anwendung eines verfassungsgemäßen Verfahrens der Bemessung der sicherzustellenden Bedarfe (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2010, aaO, Rdnrn 85 und 97).

  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 8 AY 114/10
    Dies sind Alternativen, die verständige Beteiligte wählen würden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat bzw. die Einlegung von Rechtsbehelfen auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 2. September 2010 1 BvR 1974/08 RdNr 13, ZFSH/SGB 2010, 678 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 8 AY 114/10
    Das BVerfG hatte bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 18. November 2009 1 BvR 2455/08 , NJW 2010, 988 = FamRZ 2010, 188) die Versagung von PKH in einem Verfahren nicht beanstandet, bei dem die einschlägige Rechtsfrage auch in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz (sog. unechte Musterverfahren) anhängig war.
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